Alterswohnsitz Bürgerspital pflegt Senioren für einen «Augenblick»

Die Ortsbürgergemeinde St.Gallen integriert eine Tages- und Nachtbetreuung in das bestehende Angebot. Es soll Angehörige entlasten – doch wer bezahlt?

, 19. September 2022 um 14:53
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Während ihres Aufenthaltes in der Tages- und Nachtbetreuung «Augenblick» werden Gäste mit körperlicher oder kognitiven Beeinträchtigungen durch ein interprofessionelles Team des Alterswohnsitzes Bürgerspital betreut. | zvg
Ab dem 1. Oktober hat der Alterswohnsitz Bürgerspital der Ortsbürgergemeinde St.Gallen ein Angebot für Menschen mit erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf. Dabei handelt es sich um eine Tages- und Nachtbetreuung unter dem Namen «Augenblick», die St.Gallerinnen und St.Gallern regelmässig oder situativ einzelne oder mehrere Tage sowie Nächte im wohnlichen Umfeld des Alterswohnsitzes Bürgerspital ermöglicht. «Augenblick» ist ein Teil der «geschützten» Pflegeheimabteilung. Gäste mit körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen werden durch ein interprofessionelles Team bestehend aus Pflegefachpersonen, Aktivierungs- und Physiotherapeuten betreut.

Pflegepersonal: Keine Aufstockung

«Bei unserem Angebot handelt es sich um eine Integration in unsere bereits bestehenden Strukturen, erklärt Kerstin Bilinski, Pflegeleiterin und Mitglied der Geschäftsleitung gegenüber Medinside. «Um unser Angebot sicherzustellen, haben wir das Aktvierungsteam erweitert. Unser bestehendes Pflegeteam stellt die medizinischen und pflegerischen Belange sicher», antwortet sie auf die Frage hinsichtlich des notwendigen Personals.
Jedem Gast werde zu Beginn eine Bezugspflegeperson (Pflegefachperson) zugewiesen. Diese sei verantwortlich für die Steuerung des Pflegeprozesses. «Die Bezugspflegende koordiniert und organisiert die Pflege und Betreuung im interprofessionellen Team.»
Für das Angebot steht die gesamte Infrastruktur des Pflegeheims Parterre, inklusive geschützter Garten, zur Verfügung. «Ein geräumiges Pflegezimmer mit Platz für vier Betten und integrierter Nasszelle ist ausschliesslich für unsere Tagesgäste reserviert.»

Wer bezahlt die Kosten?

Bei der Tages- und Nachtbetreuung geht es jedoch nicht ausschliesslich um die pflegebedürftigen Menschen: Die Zahl der Menschen mit dementieller Erkrankung nimmt aufgrund des demografischen Wandels stetig zu; viele werden heute in häuslicher Umgebung versorgt.
Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz ist in vielen Fällen für die Angehörigen höchst anspruchsvoll und teilweise sehr belastend. «Durch die Tages- und Nachtbetreuung können pflegende Angehörige für einige Stunden oder sogar Tage entlastet werden.»
Bei allen Tagesgästen wird mithilfe des behördlich anerkannten Bedarfsabklärungsinstruments «Rai Day/Night» (Resident Assessment Instrument) die Pflegebedarfsstufe ermittelt. «Sie wird alle sechs Monate sowie bei wesentlichen Veränderungen wiederholt», so Bilinski, die Expertin auf diesem Gebiet ist. Das Ermittlungsresultat werde vom Arzt unterzeichnet und gelte als Verordnung. «Die Pflegekosten werden der Krankenkasse vom Alterswohnsitz Bürgerspital direkt in Rechnung gestellt.»

Lesen Sie zum Thema:

Demenz: Alle 16 Minuten kommt ein neues Opfer hinzu

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